Seit 15. September 2011 bin ich, Madeleine Greinke, auf Grund meiner Abstammung anerkannte luxemburgische Staatsbürgerin. Dies macht mich sehr froh und ist für mich Ausdruck meiner Verbundenheit mit Lëtzebuerg – auch wenn ich nie in Luxemburg sesshaft war.
Meine Mutter ist gebürtige luxemburgische Staatsbürgerin, hat ihre Staatsbürgerschaft durch Heirat vor meiner Geburt allerdings verloren und ist seit dem deutsche Staatsbürgerin. Darum musste ich den hier beschriebenen Weg gehen, um die luxemburgische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen.
• Warum?
Ich habe als Kind immer wieder Ferien bei meiner Großmutter, meinem Urgroßvater und auch bei meiner Tante in Esch/Alzette, Holzem bzw. Luxemburg (Stadt) verbracht. An diese Zeiten erinnere ich mich immer wieder gerne zurück; sie „hängen in meinem Herzen“.
Seit vielen Jahren befasse ich mich mit Familien- und Ahnenforschung und habe dabei viele Vorfahren in Luxemburg ausfindig machen können. Es ist schon ein eigenartiges Gefühl, wenn die Fäden, die mich mit dem Großherzogtum verbinden, immer dichter werden. Verstärkt wird dieses Gefühl durch die alten Zeitungs-Chroniken ab 1848 bei der Bibliothèque nationale de Luxembourg (Luxemburger Nationalbibliothek), in denen ich immer wieder stöbere. Hier habe ich sogar ein paar wenige Artikel über meinen „Bopa“ aus Holzem und seinen Vater gefunden.
Im Rahmen dieser Familienforschung stolperte ich irgendwann im Internet über die Information, wonach ich auf Grund meiner Abstammung die luxemburgische Staatsbürgerschaft beantragen kann. Außer Harald, meinem Mann, hat keiner mein Glück in den Augen gesehen, das mich überkam, als mir bewusst wurde, was das für mich bedeutet.
• Die Grundlage
Für all diejenigen, die ebenfalls daran interessiert sind, auf Grund ihrer Abstammung die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu beantragen, möchte ich nachfolgend meine Schritte vom Antrag bis zum Erhalt des luxemburgischen Reisepasses darlegen.
Im Oktober 2010 informierte ich mich zunächst auf den Internet-Seiten des Ministère de la Justice, Service de l’inidigénat (Justizministerium von Luxemburg, Staatsangehörigkeitsabteilung) über das prinzipielle Procedere und die Voraussetzungen zur Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft in dieser Informationsbroschüre.
Auf Seite 21 fand ich den für mich zutreffenden Artikel 29 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008: „Die luxemburgische Staatsbürgerschaft wiedererlangen können Personen:
- die einen männlichen oder weiblichen Vorfahren habe, der am 1. Januar 1900 die luxemburgische Staatsbürgerschaft besaß;
und
- die Nachfahren in direkter Linie, väterlicher- oder mütterlicherseits, dieses Vorfahrens sind.“
• Es geht los - Der Nachweis und die Anerkennung der Abstammung
Auf Seite 70 der Informationsbroschüre ist eine Auskunftsstelle genannt, an die ich mich zunächst telefonisch wandte. Von einer sehr freundlichen Dame erhielt ich die ersten Informationen, welche Urkunden ich einreichen muss, damit das Ministerium prüfen kann, ob ich die erforderlichen Voraussetzungen erfülle. Sie schickte mir im November 2010 die o. a. Informationsbroschüre per Post zu. Außerdem erhielt ich von ihr den Lebenslauf - Fragebogen zur Wiedereinbürgerung: In diesem wurde u. a. nach meinen persönlichen Daten, meinen Familien- und Arbeitsverhältnissen gefragt.
Aufgrund meiner Ahnenforschung lagen mir die Urkunden zu den entsprechenden Vorfahren mit genauem Datum und Register-Nummer bereits vor und ich brauchte bei den jeweiligen Standesämtern diese nur noch als beglaubigte Kopien anzufordern.
Da ich mütterlicherseits direkte luxemburgische Vorfahren habe, benötigte ich beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde meiner Mutter, Großmutter und Urgroßmutter sowie meiner eigenen.
Diese Urkunden hatte ich innerhalb von vier Wochen alle zusammen und schickte sie per Einschreiben an das Ministerium. Innerhalb einer Woche erhielt ich die erste Nachricht: Es fehlten noch die
- Heiratsurkunde meiner Eltern
- Heiratsurkunde meiner Großeltern (mütterlicherseits)
- Heiratsurkunde meiner Urgroßeltern (mütterlicherseits)
- Sterbeurkunde meines Urgroßvaters sowie
- meine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung
Dass man die Heiratsurkunden sowie meine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung benötigte, konnte ich nachvollziehen. Weshalb ich auch die Sterbeurkunde meines Urgroßvaters einreichen sollte, blieb mir unverständlich. Aber es war ja auch kein Problem und so schickte ich diese Urkunden nach Erhalt Mitte Januar 2011 nach Luxemburg.
Mit Datum vom 14. März 2011 erhielt ich mein Certifikat, in welchem mir das Justizministerium bestätigte, dass ich der direkte Nachfahre eines Vorfahrens, der am 1. Januar 1900 Bürger von Luxemburg war, bin.
Hurra, die 1. Etappe geschafft! Meine Abstammung wurde anerkannt!
• Die Beantragung und Wiederherstellung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft
Nachdem ich mich wieder telefonisch nach dem weiteren Vorgehen erkundigt hatte, sprach ich Mitte Mai 2011 beim Bierger-Center, früher 51 bd Royal, zur Zeit 26a, bd Royal , Luxemburg (Stadt) persönlich vor und beantragte die Wiederherstellung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft. Hierzu musste ich vorlegen:
- das Certifikat vom 14. März 2011
- den mir im November 2010 zugesandten Lebenslauf – Fragebogen zur Wiedereinbürgerung
- ein aktuelles Führungszeugnis
Eine sehr nette Mitarbeiterin des Bierger-Centers kontrollierte alle von mir vorgelegten Unterlagen und stellte fest, dass mir der Auszug aus dem Strafregister Luxemburg fehlte. Schreck lass nach! Sollte ich jetzt wirklich wegen eines einzigen fehlenden Dokumentes noch ein zweites Mal aus Deutschland anreisen müssen? Nicht in Luxemburg!
Ich erhielt einen Zettel, auf dem die benötigten Unterlagen komplett aufgeführt waren. Am Plateau du St. Esprit in Luxemburg (Stadt) konnte ich im Gebäude BC, 1. OG, Büro C.1.19 diesen Strafregister-Auszug (extrait du casier judiciaire luxembourgeois) unter Vorlage des gültigen deutschen Personalausweises erhalten. Und zwar kostenlos (Stand Mai 2011) – das deutsche Führungszeugnis kostete mich 13,00 EUR.
Mit dem Strafregister-Auszug ging’s dann wieder zurück zum Bierger-Center (glücklicherweise bis 17.00 Uhr geöffnet) und mein Antrag war nun komplett!
Da in meiner Geburtsurkunde mein Vorname falsch geschrieben war, stellte ich gleichzeitig den Antrag zur Anpassung meines Namens – schließlich sollte mein späterer luxemburgische Reisepass die korrekte Schreibweise vorweisen. Auf Anfrage teilte man mir mit, dass es durchaus 5-6 Monate dauern könne, bis ich vom Justizministerium eine Entscheidung über meinen Antrag erhalten würde. Nun hieß es also warten!
Am 15. September 2011 war es dann, früher als gedacht, soweit: Ich erhielt die Bestätigung, dass ich ab diesem Tag luxemburgische Staatsbürgerin sei!
Hurra, die 2. Etappe geschafft! Nun konnte ich sagen: Ech sin Lëtzeburger!
• Etwas spezielles - Meine Namensanpassung
Da ich gleichzeitig über eine Namensanpassung die Änderung meines Vornamens beantragt hatte, musste ich allerdings noch drei Monate abwarten: Im Mémorial B wurde mein Antrag auf Namensanpassung veröffentlicht und nur, wenn niemand innerhalb von 3 Monaten Einspruch gegen meinen Antrag erheben würde, würde mein Name angepasst. Und erst nach Ablauf dieser 3 Monate wäre der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ja sinnvoll.
Da ich meinen Reisepass nicht in Luxemburg sondern bei der Konsularabteilung der Botschaft von Luxemburg in Berlin beantragen wollte, informierte ich mich vorab telefonisch, welche Unterlagen ich dann dort vorzulegen hätte. Per Telefon und Email wurde ich von einer Konsulats-Angestellten sehr freundlich und gut informiert und beraten.
• Mein Reisepass
Anfang Januar 2012 waren die 3 Monate Einspruchsfrist vorüber und ich erhielt endlich die Nachricht, dass die Namensanpassung rechtskräftig sei und ich meinen Reisepass beantragen könne. Dazu benötigte ich zunächst
- einen gültigen Heimatschein (Staatsangehörigkeitsnachweis) (certificat de nationalité)
Um in den Besitz des Dokuments zu gelangen, musste ich 10,00 EUR an das Ministère de la Justice überweisen. Nach Abbuchung von meinem Konto beantragte ich bei der zuständigen Sachbearbeiterin per Email meinen Heimatschein. Auch hier wünschte man nochmals eine aktuelle Meldebescheinigung (konnte ich per Email zusenden) und Ende Februar hielt ich meinen ersten Heimatschein in Händen!
Zusätzlich zum Heimatschein musste ich mir für das Konsulat nun noch besorgen:
- 1 biometrisches Foto
- Kontoauszug, dass der Betrag von 30 EUR auf das Konto des Passbüros (in Luxemburg) überwiesen wurde
- 1 aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Wochen)
- Heiratsurkunde (da in meinem deutschen Personalausweis ja mein Ehename als „Hauptname“ genannt ist)
Anfang Mai 2012 hatte ich den ersehnten Termin beim Konsulat in Berlin. Die zuständige Dame machte sich von meinem Heimatschein eine Fotokopie und legte die restlichen Unterlagen zu meinem Pass-Antrag. Nachdem sie noch von beiden Zeigefingern einen Fingerabdruck genommen hatte, nannte sie mir noch Ansprechpartner für luxemburgische Staatsbürger im Rhein-Main-Gebiet und übergab mir ein wenig Lektüre. Ich konnte wählen, ob der Pass dann nach Hause geschickt werden sollte oder ob ich ihn persönlich im Konsulat abholen wollte. Ich wählte den Postweg und schon nach 1 Woche hielt ich meinen ersten luxemburgischen Pass in Händen! Dieser ist 5 Jahre gültig und muss dann wieder neu beantragt werden.
Hurra, die letzte Etappe geschafft! Ich kann mich als luxemburgischer Staatsbürger ausweisen!
• Zum Abschluss noch eine Übersicht der mir entstandenen Kosten
- Beglaubigte Urkunden in Luxemburg wenn überhaupt berechnet, dann je 2,00 EUR 8,00 EUR
- Meine beglaubigte Geburtsurkunde in Deutschland 2 x 7,50 EUR 15,00 EUR
- Aufenthaltsbescheinigung Deutschland 3 x 8,00 EUR 24,00 EUR
- Führungszeugnis Deutschland 13,00 EUR
- Antrag Staatsbürgerschaft Luxemburg 16,00 EUR
- Heimatschein Luxemburg 10,00 EUR
- Biometrisches Passbild 15,00 EUR
- Reisepass Luxemburg 30,00 EUR
- Portokosten 10,00 EUR
Die Fahrten nach Luxemburg bzw. Berlin haben wir unter Urlaub verbucht. Diese Kosten müssen natürlich noch zusätzlich berücksichtigt werden und unterliegen den persönlichen Ansprüchen.
• Aus meiner Sicht wichtig zu wissen:
- Die deutsche Staatsbürgerschaft verliert man mit dem Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft nicht. Grundlage hierfür ist § 25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Für alle, die nicht mehr ihren Geburtsnamen tragen: Unbedingt am Briefkasten ein Schild mit dem Geburtsnamen anbringen, da die luxemburgischen Behörden alles unter dem Geburtsnamen verwalten und auch die Postsendungen so adressiert sind! Glücklicherweise waren wir an dem Tag, als mir dieses Certifikat per Einschreiben zugesandt wurde, zu Hause – ansonsten wäre die Post wahrscheinlich zurückgegangen, da der Postbote mit meinem Geburtsnamen nichts anfangen konnte.
- Die amtlichen Schreiben, Anträge und Formulare sind meistens in französischer Sprache. Für einige gibt es allerdings Übersetzungen ins Deutsche. In den Behörden kann man sich meistens in Deutsch und Luxemburgisch verständigen, in seltenen Fällen nur in Französisch. Man ist dann aber bemüht, einen Mitarbeiter mit den gewünschten Sprachkenntnissen zu finden.